Foto: Sport in Augsburg
1878 SHOP

Formular zur Ticket-Rückabwicklung downloadbar

23.03.20 - 12:30 Uhr

Das Formular zur Rückerstattung des Ticketpreises für unser abgesagtes Heimspiel der 1. Playoff-Runde am 13. März 2020 gegen den ERC Ingolstadt steht seit heute auf unserer Homepage zum Downlad bereit und kann digital oder handschriftlich ausgefüllt werden.

Tickets, die direkt im 1878 SHOP im Curt-Frenzel-Stadion gekauft wurden, können zusammen mit diesem Formular (Download unter www.aev-panther.de/rueckerstattung) per Post an die Geschäftsstelle der Augsburger Panther Panther Eishockey GmbH (Rehlingenstr. 4 in 86153 Augsburg) geschickt werden. Der Kaufbetrag wird dann per Überweisung an die im Formular angegebene Bankverbindung zurückerstattet. Andere Rückzahlungsmethoden sind ausgeschlossen.

Wir verarbeiten die mitgeteilten Daten ausschließlich zur Rückerstattung der abgesagten Veranstaltung. Die Formulare werden chronologisch nach Zeitpunkt des Eingangs bearbeitet. Wir bitten um Geduld.

Grundsätzlich gilt weiterhin: Tickets können nur dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurden. Ob des immensen Nachfrageaufkommens in der Veranstaltungsbranche bitten wir grundsätzlich um Geduld bei der Rückabwicklung.

ONLINE-TICKETS & TICKETMASTER-CALLCENTER

Alle Fans, die ihre Tickets online oder telefonisch gebucht haben, bekommen den Kaufbetrag in den kommenden Wochen automatisch rückerstattet. Es ist nicht nötig, selbst aktiv zu werden.

VORVERKAUFSSTELLEN

Die Rückabwicklung in einer offiziellen Vorverkaufsstelle kann nur in Verbindung mit dem entsprechenden Original-Ticket erfolgen. Wir bitten zu beachten, dass Vorverkaufsstellen auch von den Schließungen im Einzelhandel betroffen sind und Rückerstattungen somit erst nach der Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs möglich sind.

Bei allen weiteren Fragen rund um die Rückabwicklung der Kartenkäufe steht unser Ticketing per Mail an ticket@aev-panther.de zur Verfügung.

Der von vielen Fans bereits angebotene Verzicht auf die Rückerstattung wird aus buchhalterischen Gründen nicht möglich sein. Natürlich obliegt es aber jedem Kartenkäufer, den zurückerstatteten Kaufbetrag zum Beispiel an den Augsburger EV zu spenden und so die aufwändige Nachwuchsarbeit unseres Stammvereins zu unterstützen.