ATGB

Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen der Augsburger Panther Eishockey GmbH

Beim Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen der Augsburger Panther Eishockey GmbH (nachfolgend "APE")  im Curt-Frenzel-Stadion Augsburg (nachfolgend "Spielstätte") gelten die vorliegenden allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen, welche Sie bei Aufgabe der Bestellung und mit dem Erwerb jeder Eintrittskarte akzeptieren. Zusätzlich gilt die Hausordnung des CFS. Das zugrunde liegende Ticketing-System wird  im Auftrag des Clubs von der Ticketmaster GmbH zur Verfügung gestellt. Es gelten die folgenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen:

1. Geltungsbereich

Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten zu Veranstaltungen der APE sowie der Zutritt zur Spielstätte unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen ("ATGB") sowie der Hausordnung für das CFS (insbesondere einsehbar unter https://www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/freizeit/sport/sportstaetten/benutzungsordnung_eissportanlagen.pdf), die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen wird. Durch den Erwerb und die Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB. Diese ATGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Diese ATGB gelten sowohl für den Verkauf von Einzeltickets, d.h. Tickets mit Gültigkeit für jeweils ein Spiel, und Kombinationen solcher Einzeltickets als auch für Dauerkarten (gemeinsam als "Tickets" bezeichnet). Entgegenstehende oder von diesen ATGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Club nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Ticketerwerb für Veranstaltungen des Clubs findet grundsätzlich nur unmittelbar vor Ort im 1878 SHOP, den Tageskassen oder in der Geschäftsstelle des Clubs, den Vorverkaufsstellen, im Ticket-Onlineshop des Clubs (www.panthertickets.de) sowie über sonstige vom Club autorisierte Ticketingpartner statt.

2.2 Eine nachträgliche Stornierung von Tickets durch den Kunden ist ausgeschlossen.

3. Geltungsdauer von Tickets

3.1 Einzeltickets gelten jeweils für die auf dem Ticket genannte Veranstaltung. Bei Terminverschiebungen behält die Karte ihre Gültigkeit, ein Umtausch oder Rückgabe ist ausgeschlossen.

3.2 Tickets verstehen sich als One-Way. Das bedeutet, dass Ticketinhaber, welche die Spielstätte nach bereits autorisierten Zutritt einer Veranstaltung vor- oder zwischenzeitlich verlassen, nicht wieder in die Spielstätte eingelassen werden müssen.

4. Preise und Leistungen

Der für den Besuch der Veranstaltung zu bezahlende Preis ergibt sich aus der aktuellen Preisliste des Clubs, einzusehen unter www.aev-panther.de/tickets. Änderungen der Preise, Termine und Verfügbarkeit der auf der Website angegebenen Leistungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Alle vom Club genannten Preise beinhalten sämtliche Abgaben und Steuern. Versandkosten und sämtliche weitere Spesen, Nachnahmegebühren, Import- oder Exportspesen, etc. hat vorbehaltlich abweichender Bestimmungen stets der Kunde zu tragen.

5. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Bestellungen sind vom Kunden unverzüglich mittels der vom Club oder den Ticketingpartnern zur Verfügung gestellten Zahlungsmittel zu bezahlen (insbesondere in bar, per EC-Karte, Banküberweisung, Klarna, PayPal oder Kreditkarte). Sämtliche Entgelte werden im Zuge des Bestellvorgangs ausgewiesen und sind mit Vertragsschluss fällig. Zahlungen des Kunden gelten erst zum Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto des Clubs als geleistet. Wird die Zahlung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erfolgreich durchgeführt, so ist der Club dazu berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen oder das Ticket elektronisch zu sperren. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Tickets im Eigentum des Clubs. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für Mahnungen werden die gesetzlichen Verzugszinsen auf den ausstehenden Betrag erhoben. Für die vom Club autorisierten Vorverkaufsstellen sowie die Ticketmaster GmbH können abweichende Bestimmungen gelten.

6. Übergabe von Tickets an den Kunden

6.1 Die Übergabe von Tickets richtet sich nach der konkreten Vereinbarung der Parteien und kann durch Versand oder Übergabe an vereinbarten Standorten geschehen.

6.2 Die Übergabe von Einzeltickets an den Kunden richtet sich darüber hinaus nach den jeweiligen Geschäftsbedingungen etwaiger Ticketingpartner des Clubs.

6.3 Für den Fall, dass zwischen den Parteien der Versand von Tickets vereinbart wurde, wird das Versandunternehmen vom Club ausgewählt. Der Kunde trägt die Kosten des Versands. Die Zusendung von Tickets im Postweg ist für Tickets ausgeschlossen, die weniger als eine Woche vor dem Spieltag bestätigt werden.

7. Weitergabe und Weiterleitung von Tickets

7.1 Bei einer Weitergabe von Tickets während einer Pandemie ist der offizielle Ticketkäufer dazu verpflichtet, relevante Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse) des Besuchers, der das Ticket verwendet hat, dem Gesundheitsamt der Stadt Augsburg zu nennen.

7.2 Grundsätzlich ist es nur gestattet, Einzel- und Dauerkarten innerhalb der entsprechenden Ermäßigungsstufe weiterzugeben oder über den offiziellen Ticket-Zweitmarkt des Clubs weiterzuverkaufen. Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Eishockeyspiels liegt es im Interesse des Clubs, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Dem Kunden ist es daher nicht gestattet:

a) die Tickets über Internetauktionen (z.B. eBay, Kleinanzeigen oder viagogo) oder sonstigen Internetmarktplätzen sowie in Rundfunk, Presse oder anderen Medien sowie in sonstiger Weise öffentlich anzubieten, sofern die Möglichkeit besteht, dass dadurch ein Preis erzielt wird, der den Verkaufspreis des Clubs übersteigt,

b) Tickets für Eishockeyveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Anhänger von Gastclubs weiterzugeben,

c) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Clubs gewerblich oder kommerziell zu veräußern oder im Rahmen von Gewinnspielen, Reise- oder Hospitalityangeboten oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden, oder

d) Tickets für Eishockeyveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem nationalen oder auf Spielstätte beschränkten Stadion- bzw. Zutrittsverbot belegt sind.

7.3 Der Club behält sich vor, Personen, die gegen oben genannte Verbote verstoßen, zukünftig den Erwerb von Tickets zu verweigern und bestehende Tickets ohne Ersatz zu sperren sowie ihnen gegenüber ein Stadion- bzw. Zutrittsverbot auszusprechen und/oder weitergehende zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

7.4 Auf Verlangen des Clubs ist der Kunde verpflichtet, Namen, Geburtsdaten und Anschriften derjenigen Personen mitzuteilen, an die er die Tickets weitergegeben hat.

8. Ermäßigte Tickets

8.1 Ermäßigte Tickets sind erhältlich für Kinder (bis einschließlich 14 Jahren), Schüler, Studenten, Azubis, Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Rentner und Schwerbehinderte (ab 50 Grad der Behinderung). Die genannten Ermäßigungen sind nur in Verbindung mit gültigem Ausweis bzw. Nachweis erhältlich. Maßgeblich für die Berechtigung zur Inanspruchnahme einer Ermäßigung ist bei Einzeltickets der Veranstaltungstag. Stichtag für Dauerkarten ist der 31.12. der jeweiligen Saison, für die die Dauerkarte erworben wurde.

8.2 Kinder unter sechs Jahren haben freien Eintritt. Anspruch auf einen Sitzplatz besteht ohne gültige ermäßigte Sitzplatzkarte allerdings nicht. Bei der Nutzung von Schoß- oder Stehplätzen benötigen die Kinder kein eigenes Ticket.

8.3 Eine Weitergabe von ermäßigten Tickets ist unter Wahrung der Regelungen der Ziffer 7 dieser AGB ausschließlich an Personen zulässig, die ebenfalls über die Voraussetzungen zum Erwerb eines ermäßigten Tickets verfügen. Im Falle eines Verstoßes behält sich der Club die Geltendmachung der Rechte gemäß Punkt 7 vor.

8.4 Der aktuelle Ermäßigungsnachweis ist zwingend mitzuführen und bei Zutritt zur Spielstätte dem Einlass- und Ordnungspersonal unaufgefordert vorzuzeigen. Bei Nichtmitführen wird der Zutritt zur Spielstätte verwehrt und das ermäßigte Ticket verliert seine Gültigkeit. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus der Spielstätte und einer Anzeige wegen Betrugs geahndet werden.

9. Dauerkarten

9.1 Für Dauerkarten gelten die Bestimmungen dieser ATGB, es sei denn in dieser Ziffer 9 der ATGB ist etwas Abweichendes geregelt. Aktuelle Infos zu Dauerkarten sind jederzeit unter www.aev-panther.de/tickets abzurufen.

9.2 Zur Ausstellung einer Dauerkarte benötigt der Kunde ein aktuelles Kundenkonto. Dieses muss mindestens Name, Vorname, die aktuelle Anschrift sowie eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer enthalten. Ohne Kundenkonto ist der Erwerb einer Dauerkarte samt ihrer Vorteile nicht möglich.

9.3 Dauerkarten sind vorbehaltlich sportlicher und wirtschaftlicher Qualifikation für sämtliche Heimspiele in der Vorbereitung und der Hauptrunde der Deutschen Eishockey Liga ("PENNY DEL") in der jeweiligen Saison gültig, für die sie erworben wurden. Weitere Veranstaltungen des Clubs sind von der Dauerkarte nicht erfasst, es sei denn, diese wurden ausdrücklich gebucht und bezahlt. Die Saison beginnt jeweils am 01.05. eines Kalenderjahres und endet am 30.04. des Folgejahres.

9.4 Spiele, die der Dauerkartenkunde nicht besucht oder für die sich der Club sportlich nicht qualifiziert, werden vom Club nicht erstattet.

9.5 Die Übergabe der Dauerkarten richtet sich nach Ort und Zeitpunkt des Kaufes. Die Zusendung von Tickets im Postweg ist für solche Tickets ausgeschlossen, die weniger als eine Woche vor dem ersten Spieltag der Saison bestätigt werden.

9.6 Der Club behält sich vor, Personen, die gegen die in Ziffer 7 genannten Verbote verstoßen, zusätzlich zu den in Ziffer 7.2 genannten Maßnahmen den Dauerkartenvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen.

9.7 Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ziffer 8 ist der Erwerb von ermäßigten Dauerkarten möglich. Ausschlaggebend ist der Status zum 31.12. der jeweiligen Saison, für die die Dauerkarte erworben werden soll. Der entsprechende Ermäßigungsnachweis ist dem Club vor Übergabe der Dauerkarte vorzulegen und während der Saison beim Einlass unaufgefordert vorzuzeigen.

9.8 Der Club bietet grundsätzlich digitale Dauerkarten an.

9.9 Dauerkarten können auf Nachfrage gegen eine Gebühr von 10 Euro pro Platz als Plastikkarte ausgestellt werden.

9.10 Dauerkarten können auf Nachfrage gegen eine Gebühr von 27,85 Euro pro Dauerkarte als Einzeltickets (Booklet) ausgestellt werden.

10. Rücknahme und Erstattung sowie Verlust von Tickets

10.1 Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Im Fall von Spielverlegungen (zeitlich oder örtlich) behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es besteht in diesem sowie im Fall von Spielabsagen oder -abbrüchen kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises, es sei denn, dass der Club den Abbruch grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet hätte.

10.2 Bei Verlust oder Zerstörung (bitte beachten Sie, dass Thermotickets hitzeempfindlich sind) von Einzeltickets erfolgt weder Ersatz noch Rückerstattung. Bei Verlust der Dauerkarte ist der Club unverzüglich zu unterrichten. Sodann erfolgt die Sperrung der Dauerkarte und Ausstellung einer Ersatzkarte. Das Ausstellen einer Ersatzdauerkarte kann in wiederholten Fällen vom Club abgelehnt werden. Die Kosten und Bearbeitungsgebühren der Ausstellung der Ersatzkarte hat der Inhaber zu tragen Diese betragen 15 Euro. Die Ausstellung ist ausschließlich im 1878 SHOP des Clubs möglich. Für etwaigen Nutzungsausfall oder sonstige Schäden hat der Club nicht einzustehen.

11. Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht im Fernabsatz gemäß § 355 BGB gilt nicht für den Erwerb von Tickets, da es sich bei den Leistungen des Clubs um Freizeitdienstleistungen im Sinne des § 312g II Nr. 9 handelt.

12. Haftungsausschluss

Der Aufenthalt an und in der Spielstätte erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte behalten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit stets den Puck im Auge. Der Club, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Fall einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bleiben hiervon unberührt.

13. Datenschutz

Informationen über die Art, Umfang und Ort der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden befinden sich in der Datenschutzerklärung des Clubs (einzusehen unter http://www.aev-panther.de/datenschutzerklaerung.html) oder unseres Erfüllungsgehilfens Ticketmaster GmbH (einzusehen unter http://www.ticketmaster.de/help/privacypolicy.html?l=de-de).

14. Verhalten in der Spielstätte

14.1 Der Ticketerwerber/-inhaber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass

a) die Tickets den Inhaber grundsätzlich nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Ausweis oder sonstigem gleichwertigen Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Kinderausweis, Führerschein) zum Betreten der Spielstätte berechtigen;

b) der Zutritt zur Spielstätte unabhängig vom Alter nur mit einem gültigen Ticket möglich ist. Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen. Mit Verlassen der Spielstätte verliert das Ticket seine Gültigkeit;

c) die Eintrittskarte auf Verlangen dem Hausrechtsinhaber oder dessen Beauftragten (z.B. Ordner) zur Kontrolle auszuhändigen sind;

d) den Anordnungen der Polizei, des Ordnungsdienstes, der Stadionverwaltung und des Veranstalters Folge zu leisten ist; insbesondere auf entsprechende Aufforderung einen anderen Platz als auf der Eintrittskarte vermerkt - auch in einem anderen Block - einzunehmen. Der Club behält sich vor, auch aus sonstigen sachlichen, von ihm nicht zu vertretenden Gründen, dem Ticketinhaber einen anderen gleichwertigen Platz zuzuweisen;

e) der Ordnungsdienst zur Durchführung von Untersuchungen und Kontrolle der Einhaltung dieser AGB, insbesondere auch durch Abtasten von Bekleidung und Einsichtnahme in Behältnisse vor und während der Veranstaltung berechtigt ist;

f) die Hausordnung der Spielstätte und alle zur Gewährleistung der Sicherheit erlassenen Vorschriften genau zu beachten sind;

g) offensichtlich alkoholisierte, unter Drogeneinfluss stehende, vermummte Personen, Personen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, der Zutritt zur Spielstätte verweigert oder der Spielstätte verwiesen werden können;

h) es untersagt ist, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen: Waffen, gefährliche Werkzeuge oder Gegenstände, die als Hieb-, Stoß-, oder Stichwaffen verwendet werden können, auch „passive" Waffen; Behältnisse aus zerbrechlichem, splitterndem oder harten Material (Glasbehälter, Flaschen, Krüge, Becher, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen); sperrige Gegenstände wie Leitern, Hockern, Stühle, Kisten, leere Flaschenträger, Reisekoffern, Kindersitze und Kinderwagen; Rucksäcke, Taschen größer A4 und Helme jeglicher Art; Regenschirme mit Spitze; Tiere, mit Ausnahme von Blindenhunden; Laserpointer, größere Taschenlampen; Drogen und Alkohol; Lebensmittel (Speisen und Getränke); Gassprühflaschen / -dosen, Gasdruckfanfaren, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase; Leicht brennbare Materialien wie Pappe, Papier, Styropor; Pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen, Fackeln, Werberaketen etc.; Instrumente oder Geräte mit mechanischer, elektronischer oder sonstiger technischer Verstärkung oder Vorrichtung betriebene Lärminstrumente wie Vuvuzelas, Hörner, Hupen, Fanfaren, Megafone; Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die einer extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder fundamentalistischen Meinungskundgabe dienen; Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1,50 m oder deren Durchmesser größer ist als 3 cm, (Metallstangen und Rohre sind nicht erlaubt); Reklameballons, Luftballons; Spruchbänder, Doppelhalter, Teleskopstangen, Tapetenrollen, größere Mengen Konfetti; Video- und Fotokameraausrüstung mit abnehmbaren Objektiven ohne gültige Presseakkreditierung

i) im Stehplatzbereich gilt freie Platzwahl in den Blöcken C und I bis L, es gibt kein Anrecht auf einen bestimmten Stehplatz.

14.2 Dem Ticketerwerber/-inhaber ist bekannt, dass eine Nichtbeachtung dieser Hinweise zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung führen und sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben kann. Insbesondere gilt Punkt 7 dieser AGB. Die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit und können vom Club eingezogen bzw. elektronisch gesperrt werden. Bei Verstößen gegen die AGB, gegen die Stadion- bzw. Hausordnung, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes des Bundes und bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten innerhalb oder außerhalb einer Spielstätte kann ein Stadion- bzw. Hausverbot ausgesprochen werden. Ein Stadion- bzw. Hausverbot kann insbesondere auch gegen Personen verhängt werden, bei denen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände sichergestellt wurden. Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt.

15. Recht am eigenen Bild

Jeder Ticketinhaber/-erwerber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Club oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein. § 23 II KunstUrhG bleibt hiervon unberührt.

16. Bild- und Tonaufnahmen

Der Aufenthalt in der Spielstätte zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) ist nur mit Zustimmung des Clubs und in den für Medienvertreter besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Es ist Ticketinhabern/-erwerbern ohne vorherige Zustimmung des Clubs auch nicht gestattet, Ton, Fotos, Videos, Beschreibungen oder Resultate des Spiels aufzunehmen, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Clubs sind die öffentliche Verbreitung und/oder Wiedergabe von Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen, insbesondere über das Internet oder Mobilfunk oder die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten jedenfalls untersagt. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Clubs nicht in die Spielstätte mitgebracht werden.

17. Adressänderung

Der Kunde ist verpflichtet, dem Club Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

18. Hausordnung

Der Kunde und/oder Besucher der Spielstätte unterwirft sich der gültigen Hausordnung des Sport- und Bäderamtes der Stadt Augsburg. Im Curt-Frenzel-Stadion herrscht striktes Rauchverbot.

20. Rechtswahl, Gerichtsstand

Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Augsburg. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren deutsche, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, wird als exklusiver Gerichtsstand das für die Stadt Augsburg sachlich zuständige Gericht vereinbart.

Stand: 01.09.2023